Die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen (AG SHG) im Kreis Minden-Lübbecke besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Selbsthilfegruppen. Sie sind Experten in eigener Sache und vertreten die Selbsthilfegruppen bei aktuellen Anfragen aus Politik, Verwaltung und Medien.
Die Mitglieder der AG SHG sind in folgenden öffentlichen Gremien stimmberechtigt:
Die AG SHG arbeitet eng mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle zusammen.