Verfahrensvorschriften
für die Durchführung der Richtlinien zur Förderung von Behinderten- und
Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen im Kreis Herford
Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe verteilt die Fördermittel des Kreises Herford zu den Förderpositionen 3.2 (Förderung der allgemeinen Selbsthilfearbeit) und 3.3 (Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen, Initiativen etc.) für die Selbsthilfegruppen nach den in den o.a. Richtlinien festgelegten Kriterien und Maßstäben an die Selbsthilfegruppen.
Das Leitungsteam erarbeitet einen Vorschlag für die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Förderpositionen und über die Berücksichtigung der Höhe der einzelnen Anträge. Dabei werden ausreichende Mittel für die Anschubförderung berücksichtigt.
Die ordentlichen Mitglieder beschließen über die Mittelbereitstellung bei den einzelnen Förderpositionen und die Förderung bei der ”Basisförderung” und bei der ”Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen, Initiativen etc.”
Anschubförderung
Anträge auf Anschubförderung sind an keine Fristen gebunden und können im Laufe des Jahres an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft gerichtet werden.
Über den Antrag entscheidet das Leitungsteam der Arbeitsgemeinschaft.
Basisförderung
Alle Selbsthilfegruppen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind, können Basisförderung erhalten. Erstanträge auf Basisförderungen müssen die in den Richtlinien vorgesehenen Angaben enthalten. Bei Folgeanträgen reichen die für die verwaltungsmäßige Abwicklung erforderlichen Daten aus.
Erstanträge müssen bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres in der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft vorliegen. Später eingehende Anträge können noch berücksichtigt werden, wenn frei verfügbare Mittel vorhanden sind.
Gruppenauflösungen, Inaktivität über einen längeren Zeitraum und andere wesentliche Änderungen, die zu einer anderen Entscheidung in der Sache führen könnten, sind der Arbeitsgemeinschaft umgehend mitzuteilen. Im Falle eines Verstoßes kann die Arbeitsgemeinschaft die Mittel der Basisförderung zurückfordern.
Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen Initiativen etc.
Anträge auf Förderung sind bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft zu stellen.
Der Antrag muß darlegen, dass die geplante Maßnahme inhaltlich und formell den Förderrichtlinien entspricht. Insbesondere hat der Antrag eine Finanzierungsübersicht zu enthalten.
Die Gruppen haben die Verwendung der Mittel gegenüber dem Leitungsteam in einem Verwendungsnachweis finanziell und inhaltlich zu belegen.
Im Falle von nicht zweckentsprechender Verwendung besteht die Verpflichtung, die Mittel zurückzuzahlen.
Falls absehbar ist, dass eine Maßnahme in dem Jahr nicht mehr durchgeführt wird oder Mittel, die einer Gruppe zur Verfügung gestellt worden sind, nicht oder nicht in vollem Umfange gebraucht werden, hat die Gruppe unverzüglich die Arbeitsgemeinschaft zu benachrichtigen, damit frei verfügbare Mittel evtl. noch für andere Maßnahmen verwendet werden können.
Die folgende Datei beinhaltet die Verfahrensvorschrift für die Durchführung der Richtlinien als PDF