Seite drucken   Sitemap   Mail an die Selbsthilfe-Kontaktstelle Minden-Lübbecke   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  

Förderrichtlinien



____________________________________________________________

Richtlinien zur Förderung von Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen im Kreis Herford

Präambel

Ziele der Förderung von Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen im Kreis Herford

Behinderte Bürger und Bürgerinnen im Kreis Herford haben Anspruch auf Solidarität und Unterstützung, damit sie ihr Leben soweit wie möglich selbst bestimmen und am gesell¬schaftlichen Leben teilhaben können.
Behinderung definiert sich dabei nicht ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen des Schwerbehindertengesetzes. Mit diesen Förderrichtlinien will der Kreis Herford vielmehr dazu beitragen, daß individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen gemindert und aufgehoben werden. Als Behinderung im Sinne der Förderrichtlinien ist daher jegliche kör¬perliche oder psychische Einschränkung/Benachteiligung zu verstehen, durch die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehindert ist. Dies soll insbe¬son¬dere durch die Stärkung der Selbsthilfepotentiale und der Selbstorganisationsformen Be-nachteiligter erfolgen.

Die Förderrichtlinien des Kreises Herford zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen verstehen sich als ein Teil eines Zukunftskonzeptes, das in stän¬digem Dialog mit Verbänden, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Gremien des Kreistages einschließlich des Behindertenbeirates konkretisiert und weiterentwickelt werden soll. Der Kreis Herford will mit diesen Förderrichtlinien einen Beitrag zur Realisierung der Zielbestimmungen des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes leisten. Die Förderrichtlinien sollen ein Teil der Behindertenhilfeplanung auf Kreisebene sein, die zukünftig auch die anderen Handlungsbereiche des Kreises Herford und der kommunalen Ebene im Kreis Herford er¬fassen muß.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Zuschüsse können im Rahmen dieser Richtlinien nur gewährt werden, wenn dafür Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch kann aus den Förderrichtlinien nicht abgeleitet werden.
Die Richtlinien des Kreises Herford über die Gewährung von Zuschüssen vom 16.10.1992 (in geltender Fassung) - Zuschußrichtlinien - gelten entsprechend, es sei denn, daß diese Förderrichtlinien andere Regelungen vorsehen.
1.2 Als Behindertenorganisationen werden die Behindertenverbände,- organisationen und -initiativen verstanden, die mehr als 300 Mitglieder haben oder ein Zusammenschluß mehrerer selbständiger Gruppen sind. Selbsthilfeorganisationen müssen ein Zu-sammenschluß mehrerer selbständiger Gruppen sein.
Als Selbsthilfegruppen sind alle selbständig arbeitenden Initiativen, Verbände und Organisationen mit mehr als 5 und weniger als 300 Mitgliedern zu verstehen. Selbst-hilfegruppen in diesem Sinne sind auch örtliche Untergliederungen überregionaler Selbsthilfeverbände.
1.3 Die Förderung nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich nachrangig gegenüber ande¬ren Förderungsmöglichkeiten - auch anderen Förderbestimmungen des Kreises Herford. Eine Förderung erfolgt nicht, soweit andere vergleichbare ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten bestehen (z. B. durch andere öffentliche Träger, wie z.B. Kommunen, Sozialversicherungsträger, Wohlfahrtsverbände oder Mittelzuweisungen von Bundes- oder Landesorganisationen). Vom Antragsteller ist nachzu¬weisen/glaubhaft zu machen, daß eine Förderung durch andere Kostenträger nicht möglich ist. Dies gilt nicht für Positionen 2.2 (Förderung von Freizeiten von Behinderten) und 3.2.(Förderung der allgemeinen Selbsthilfearbeit) der Förderricht¬linien.
Die Förderung kommunaler Träger ist ausgeschlossen.
1.4 Die nach diesen Förderrichtlinien für die Förderbereiche 2 (Förderung v. Behindertenorganisationen und allgemeiner Behindertenarbeit) und 3 (Förderung der Selbsthilfearbeit) jeweils zur Verfügung stehenden Gesamtsummen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes festgelegt. Haushaltsrechtlich werden die Förderbereiche 2 (Förderung v. Behindertenorganisationen und allgemeiner Behindertenarbeit) und 3 (Förderung der Selbsthilfearbeit) als gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Grundsätzlich sollen die Mittel im Bewilligungsjahr verwandt werden. In Ausnahmefällen können die Mittel in das Folgejahr übertragen werden. Die besondere Situation, die die Übertragung rechtfertigt, ist darzulegen.
1.5 Bei Förderungen nach den Positionen 2.2 (Förderung von Freizeiten für Behinderte), 2.4 (Förderung von Angeboten für Behinderte sich kreativ zu betätigen) und 3.3 (Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen) ist der Antrag vor Durchführung der Maßnahmen zu stellen. Maßnahmen dürfen grundsätzlich nicht nach mehreren Förderpositionen dieser Richtlinien gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung für denselben Zweck ist bei den Positionen 2.4 (Förderung von Angeboten für Behinderte sich kreativ zu betätigen) und 3.3 (Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen) in begründeten Einzelfällen möglich.
1.6 Anträge von Behindertenorganisationen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfe-gruppen sind nur dann förderfähig, wenn sie - zumindest mit einer örtlichen Un-tergliederung - ihren Sitz im Kreis Herford haben. Eine individuelle Förderung einzelner Behinderter (z. B. bei Freizeitmaßnahmen) kann nur erfolgen, soweit die zu fördernden Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben.


2. Förderung v. Behindertenorganisationen und allgemeiner Behindertenarbeit
2.1 Förderung von Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen zur allgemeinen Wahrnehmung von Behinderteninteressen
Der Kreis Herford fördert die gesellschaftliche Interessenvertretung durch Behinder¬ten- und Selbsthilfeorganisationen, die ihren Geschäftssitz oder ihre Geschäftsstelle im Kreis Herford haben. Von der Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Herford vertretenen Organisationen. Der für diese Position zur Verfügung stehende Förder-betrag wird im Verhältnis der Mitglieder der antragstellenden Organisationen aufge¬teilt. Maßgeblich ist die Mitgliederzahl zum 1. Januar des Jahres der Antragstellung. Die grundsätzliche Förderfähigkeit bedarf der Anerkennung durch die zuständigen Gremien des Kreistages.
Für die im Haushaltsjahr 1996 geförderten Organisationen und Verbände gilt die Anerkennung als ausge¬sprochen.
Eine Förderung nach Position 2.1 (Förderung von Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen) schließt eine Förderung nach Position 3.2 (Förderung der allgemeinen Selbsthilfearbeit) aus.
Die Vorlage von Verwendungsnachweisen entsprechend den Zuschußrichtlinien ist grundsätzlich nicht erforderlich.
2.2 Förderung von Freizeiten für Behinderte
Mit dieser Förderposition sollen behinderungsspezifische Mehraufwendungen bei Behindertenfreizeiten und integrativen Freizeiten (Freizeiten für Behinderte und Nichtbehinderte mit dem Ziel der Integration) gefördert werden.
Von Wohlfahrtsverbänden, Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen durchgeführte Freizeiten mit einer Dauer nicht unter 7 Tagen können bezuschußt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Antrag muß nähere Angaben zum Programm und zum Zweck der Maßnahme und einen Finanzierungsplan enthalten.
Der Zuschuß wird gewährt für behinderte Bürger und Bürgerinnen, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben und bei denen Bedürftigkeit nach dem BSHG (Abschnitt 2 - Hilfe zum Lebensunterhalt - ) vorliegt.
Pro Verpflegungstag und förderfähigen Teilnehmer wird ein Zuschuß von 10,-- DM gewährt; An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
Kinder und Jugendliche werden nach den Förderrichtlinien für die Jugend- und Sportarbeit im Kreis Herford gefördert.
2.3 Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
Nach dieser Förderposition sollen insbesondere Freizeitangebote gefördert werden, die auch von Behinderten genutzt werden können, insbesondere Treffpunkte, Club¬arbeit und andere Angebote zur Förderung von Sozialkontakten.
Die Angebote müssen auf Dauer und Regelmäßigkeit ausgerichtet sein. Sie müssen offen sein und unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsaspekten er¬bracht werden. Die Offenheit des Angebotes ist insbesondere durch eine geeignete Form der Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Voraussetzung für die Anerkennung der Förderfähigkeit ist eine entsprechende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Träger der freien Wohlfahrtsverbände im Kreis Herford. Über die Anerkennung berät der zuständige Fachausschuß. Bei bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richt¬linien bestehenden und geförderten Angebote kann von einer Anerkennung in dieser Form abgesehen werden.
Anträge sind dem Kreis Herford mit den Stellungnahmen bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.
2.4 Förderung von Angeboten für Behinderte, sich kreativ zu betätigen
Gefördert werden Angebote für Behinderte, sich kreativ zu betätigen. Ausge¬schlossen ist eine Förderung, die rein therapeutische/beschäftigungstherapeutische Zielsetzungen verfolgt und die ausschließlich einer feststehenden Gruppe von Be¬hinderten angeboten wird. Es muß sich um ein Angebot mit integrativen Ziel¬setzungen handeln. Insbesondere können Kursangebote und Angebote in Koopera¬tion mit anderen Trägern wie z.B. Erwachsenenbildungseinrichtungen gefördert werden. Projekte sind nur förderfähig, wenn grundsätzlich mindestens 5 Behinderte mit Wohnsitz im Kreis Herford kontinuier¬lich teilnehmen.
Anträge sind dem Kreis Herford bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.

3. Förderung der Selbsthilfearbeit
Die AG Selbsthilfe entscheidet eigenverantwortlich über die Mittelverteilung bei den Förderpositionen 3.2 (Förderung der allgemeinen Selbsthilfearbeit) und 3.3 (Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen). Sie hat dabei aber zu berücksichtigen, dass für alle Förderpositionen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die AG Selbsthilfe fordert beim Kreis Herford bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres die Mittel für die von ihr verwalteten Förderpositionen an. Die Mittelanforderung soll unter Beachtung der im Haushalt bereitgestellten Mittel und des der AG Selbsthilfe vorliegenden Antragsvolumens erfolgen.
Die AG Selbsthilfe hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die die Ausführung dieser Richtlinien regelt. Über die Geschäftsordnung ist auch die Beteiligung von Vertretern des Kreises an den Entscheidungsprozessen der AG Selbsthilfe sicherzustellen. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Kreistages.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts setzt sich die Verwaltung mit der AG Selbsthilfe in Verbindung, um ein aktuelles Bild über die benötigten Mittel zu erhalten.
Die AG Selbsthilfe hat dem Sozial- und Gesundheitsausschuss jährlich über die Verteilung und Verwendung der Mittel Bericht zu erstatten. Sie hat die ordnungsgemäße Weiterleitung der Mittel an die Gruppen zu belegen.
Im Förderbereich 3 können nur Selbsthilfegruppen gefördert werden, die Mitglied der AG Selbsthilfe sind, bzw. im Falle der Förderposition 3.2.1 (Anschubförderung) die Mitgliedschaft anstreben.
3.1 Förderung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Die Arbeitsge¬meinschaft Selbsthilfe im Kreis Herford, als Zusammenschluß der Selbsthilfegruppen im Kreis Herford, koordiniert die Selbsthilfeaktivitäten und soll als sachkundige Organisation die Entscheidungen der zuständigen Fachgremien des Kreises Herford unterstützen, sie soll die Beratung und öffentlichkeitswirksame Hilfen für die Selbsthilfegruppen gewährleisten. Sie stimmt sich über die Fördermöglichkeiten für die Selbsthilfegruppen ab und organisiert die Weiterleitung der Fördermittel für die Selbsthilfearbeit an die einzelnen Gruppen.
Um die AG Selbsthilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere um den Betrieb der Geschäftsstelle sicherzustellen, wird ein Kooperationsvertrag zwischen der AG Selbsthilfe und dem Kreis Herford geschlossen. Der Vertrag regelt im Einzelnen die Aufgaben und die Finanzierung der Geschäftsstelle der AG Selbsthilfe und die Kooperationsbeziehungen zwischen dem Kreis Herford und der AG Selbsthilfe.
3.2 Förderung der allgemeinen Selbsthilfearbeit
Mit diesen Fördermitteln sollen die Selbsthilfeaktivitäten unterstützt und gestärkt werden. Die Anschubförderung soll neue Selbsthilfeaktivitäten entwickeln helfen, die Basisförderung soll dauerhafte Aktivitäten stärken.
Eine Förderung nach Position 3.2.1 (Anschubförderung) und nach Position 3.2.2 (Basisförderung) ist im selben Haushaltsjahr nicht möglich.
3.2.1 Anschubförderung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Kreises Herford, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen, erhalten zur Deckung der damit verbundenen Kosten einmalig eine Pauschale. Die Höhe der Pauschale wird von der AG Selbsthilfe festgelegt. Antragsberechtigt ist eine Gruppe mit mindestens 3 Mitgliedern, insofern gilt Position 1.2 (Allgemeine Bestimmungen) nicht. Der Begründung des Antrages muß zu entnehmen sein, welche Ziele und Zwecke die Initiative verfolgt und dass diese mit den in den Förderrichtlinien genannten Zielsetzungen übereinstimmen.
3.2.2 Basisförderung
Die Aktivitäten von bestehenden Selbsthilfegruppen werden laufend gefördert, wenn die Selbsthilfegruppen förderfähig im Sinne der Zielsetzungen dieser Richtlinien erscheinen.
Die Entscheidung hierüber trifft die AG Selbsthilfe. Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Informationen über die Art des Jahresprogrammes, die Art der Öffentlichkeitsarbeit, der Gemeinnützigkeit der Arbeit und der Offenheit der Selbsthilfegruppen für Menschen mit gleichartigen Problemstellungen und Interessen.
Voraussetzung für die Gewährung der Basisförderung ist die Bereitschaft der Selbsthilfegruppe sich den zuständigen Fachausschüssen des Kreistages vorzustellen. Die Selbsthilfegruppe kann sich auch durch eine ge¬eignete Person, wie z. B. der / dem Gleichstellungsbeauftragten oder dem / der Behindertenbe¬auftragten vertreten lassen.
3.3 Förderung von Aktivitäten, Veranstaltungen, Initiativen etc.
Förderfähig sind Veranstaltungen und Aktivitäten die in ihrer Zielsetzung thematisch die Problematik von Behinderungen und Benachteiligungen oder die Möglichkeiten der Selbsthilfe als wichtiges Element des Sozial- und Gesundheitssystems zum Gegenstand haben. Die Veranstaltungen und Aktivitäten müssen öffentlichkeitswirksam und beteiligungsoffen sein und entweder einen integrativen Charakter haben oder Hilfestellungen für die Überwindung von Benachteiligungen aufgreifen.
Die öffentliche Wirkung und Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens soll sich im Gebiet des Kreises Herford entfalten, daher sollen grundsätzlich nur Veranstaltungen gefördert werden, die auch örtlich im Kreis Herford stattfinden. Veranstaltungen außerhalb des Kreises Herford sind nur förderfähig, wenn nachweislich im Kreisgebiet kein geeigneter Veranstaltungsort vorhanden ist, durch den die Zielsetzung der Veranstaltung gefördert werden kann. Veranstaltungsorte müssen sich jedoch in unmittelbarer Nähe zum Kreisgebiet befinden.
Es können Veranstaltungen und Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft und der in ihr vertretenen Selbsthilfegruppen gefördert werden.
Bei der Förderung einzelner Gruppen wird vorausgesetzt, dass zumindest anteilig eine Eigenfinanzierung (z.B. durch Sponsoren) erfolgt. Diese Eigenbeteiligung soll 40% der Gesamtkosten erreichen. Die einzelnen Zuschüsse, die eine Selbsthilfegruppe bzw. ein Verein pro Jahr erhält, sollen 1500,00 € nicht überschreiten.
 
Die AG Selbsthilfe entscheidet über die Berücksichtigung der einzelnen Anträge und die jeweilige Höhe der einzelnen Förderung. Die Antragsteller sind der AG Selbsthilfe über die Verwendung der Mittel finanziell und inhaltlich rechenschaftspflichtig. Die Nachweise (Kostenaufstellung, Kopien der Rechnungen bzw. Quittungen) müssen im darauffolgenden Jahr bis Ende Februar eingereicht sein. Werden die Nachweise nicht erbracht, ist der gezahlte Zuschuss an die AG Selbsthilfe zurückzuzahlen.


4. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten in der Fassung der 2. Änderung am 09.07.2004 in Kraft.

____________________________________________________________



Die folgende Datei beinhaltet die Förderrichtlinien der AG Selbsthilfe als PDF

 Förderrichtlinien (134KB)

____________________________________________________________

 

Hier können Sie sich informieren und auch für unseren Newsletter anmelden!


 
top