Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Alle Selbsthilfegruppen im Kreis Minden-Lübbecke senden den Antrag auf Pauschalförderung - ausgefüllt und unterschrieben - bitte immer - an die Selbsthilfe-Kontaktstelle! als örtliche ´Unterstützungsstelle Selbsthilfeförderung´.
Die Antragstellung für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung kann jährlich bis zum 31. März erfolgen.
Später eingehende Anträge dieser Art können, lt. Kassenvorgaben, leider nicht berücksichtigt werden.
(Wir bitten Sie, beim Ausfüllen der Antragsunterlagen darauf zu achten, dass die Summen der beantragten Förderung identisch mit den Summen der Kostenaufstellungen sind.)
Auf der Webseite der GKV bekommen Sie die Antragsformulare direkt und können diese gleich an Ihrem Rechner ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Regionale Förderung/Antragsformulare